In diesem Arbeitsfeld ist in unserem Unternehmen eine Kolonne beschäftigt, die ausschließlich im Bereich des Beton- und Stahlbetonbaus in Industriebetrieben tätig ist. Diese Mitarbeiter greifen bei der Erstellung von Sonderbauwerken auf einen großen Erfahrungsschatz zurück.
Da unser Unternehmen gemäß §19 I WHG als Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltgesetz überprüft und zugelassen ist, sind wir berechtigt die folgenden Sonderbauwerke für Sie zu erstellen:
- Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen
- Anlagen für brennbare Flüssigkeiten der Gefährdungsstufe A I
- Anlagen für nicht brennbare Flüssigkeiten
- Verfugen von Abfüllplätzen und Lageranlagen
- Einbau von Abscheideranlagen
- Einbringen von Beton für Abfüllflächen
Unser Angebot für Sie:
- Fachgerechte Planung und Bau von Abfüll- und Waschplätzen gemäß §19 l WHG aus Spezialbeton oder Densiphalt.
- Oberflächenversiegelungen durch Stahl- oder Stahlfaserbeton.
- Sonderbauwerke aus Beton oder Stahlbeton.
- Erstellung von Maschinen- oder Industriefundamenten aus Stahlbeton.