Beton- und Stahlbeton

In diesem Arbeitsfeld ist in unserem Unternehmen eine Kolonne beschäftigt, die ausschließlich im Bereich des Beton- und Stahlbetonbaus in Industriebetrieben tätig ist. Diese Mitarbeiter greifen bei der Erstellung von Sonderbauwerken auf einen großen Erfahrungsschatz zurück.

Da unser Unternehmen gemäß §19 I WHG als Fachbetrieb gemäß Wasser­haushaltgesetz überprüft und zugelassen ist, sind wir berechtigt die folgenden Sonderbauwerke für Sie zu erstellen:

  • Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen
  • Anlagen für brennbare Flüssigkeiten der Gefährdungsstufe A I
  • Anlagen für nicht brennbare Flüssigkeiten
  • Verfugen von Abfüllplätzen und Lageranlagen
  • Einbau von Abscheideranlagen
  • Einbringen von Beton für Abfüllflächen

Unser Angebot für Sie:

  • Fachgerechte Planung und Bau von Abfüll- und Waschplätzen gemäß §19 l WHG aus Spezialbeton oder Densiphalt.
  • Oberflächenversiegelungen durch Stahl- oder Stahlfaserbeton.
  • Sonderbauwerke aus Beton oder Stahlbeton.
  • Erstellung von Maschinen- oder Industriefundamenten aus Stahlbeton.